Entlasten Sie Ihr Budget: Öffentliche Beschaffung mit der BBG!
Der Prozess der Ausschreibung und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen ist oft langwierig und kostenintensiv. Mit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen nicht nur den vergaberechtssicheren Abruf aus einem umfangreichen Portfolio an Produkten und Dienstleistungen ermöglicht, sondern dabei auch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Profitieren Sie von den Vorteilen der BBG – werden Sie Kunde!
BBG-Kunden bestellen in unserem e-Shop aus über 3 Mio. Produkten und Dienstleistungen, können sich auf die Vergaberechtssicherheit der Verträge verlassen. Damit auch Sie Beschaffungen über die BBG abwickeln können, ist der Abschluss einer kostenlosen Grundsatzvereinbarung notwendig.
Einfache und rechtssichere Beschaffung
Die BBG ermittelt den Bedarf ihrer Kunden in 27 Beschaffungsgruppen und bringt diese bei ausreichender Nachfrage zur Ausschreibung. Die Ausschreibungen erfolgen nach höchsten vergaberechtlichen Standards, auf deren Grundlage die BBG in der Regel sogenannte Rahmenvereinbarungen abschließt. Eine Rahmenvereinbarung legt Bedingungen wie Preis und maximale Menge für zukünftige Bestellungen fest, verpflichtet jedoch nicht dazu, die Leistungen tatsächlich abzurufen.
Ein Beispiel: Eine Behörde kann über eine Rahmenvereinbarung Druckerpapier zu einem festgelegten Preis und in festgelegter Höchstmenge bei einem im Vergabeverfahren ermittelten Lieferanten bestellen – hat aber keine Abnahmepflicht und muss nur bestellen, wenn der Bedarf tatsächlich besteht.
Aktuell können über die Rahmenvereinbarungen der BBG mehr als 3 Millionen Produkte und Dienstleistungen bezogen werden – ohne dass separate Ausschreibungen notwendig sind.
Finanzielle Entlastung durch Grundsatzvereinbarungs-Anpassungen
Ab dem 1. Jänner 2025 treten wichtige Anpassungen in der Grundsatzvereinbarung der BBG in Kraft, die die Zusammenarbeit mit der BBG für öffentliche Auftraggeber finanziell noch attraktiver gestalten: Der Abschluss einer Grundsatzvereinbarung mit der BBG und damit der Zugang zum e-Shop der BBG wird ab 2025 kostenfrei.
Darüber hinaus werden die Verwaltungschargen, die für die Dienstleistungen der BBG erhoben und beim Abruf von Produkten und Dienstleistungen verrechnet werden, in vielen Bereichen deutlich gesenkt. Besonders im Strombereich kommt es zu einer mehr als fünfzigprozentigen Reduzierung der V-Charge von 1,5 % auf 0,7 %. Auch im Bereich Elektromobilität fallen die Gebühren künftig deutlich niedriger aus.
Diese Maßnahmen sind Teil des kontinuierlichen Engagements der BBG, öffentlichen Auftraggebern die bestmöglichen Einkaufskonditionen zu bieten und gelten sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden.
Die BBG ist überzeugt, dass diese Anpassungen einen wichtigen Schritt in Richtung einer erfolgreichen und finanziell nachhaltigen Zusammenarbeit mit den öffentlichen Auftraggebern darstellen.
Wer kann Kunde werden?
Alle Dienststellen des Bundes sind laut BBG-Gesetz verpflichtet Bestellungen über die Bundesbeschaffung vorzunehmen. Sie können die Vorteile der BBG somit sofort nutzen. Der Abschluss einer Grundsatzvereinbarung ist nicht notwendig. Registrieren Sie sich auf dem BBG-Portal oder auf Ihrem organisationseigenen Stammportal und beantragen Sie die Berechtigung für den e-Shop oder das e-Reisetool. Sollte Ihre Dienststelle bei der Registrierung nicht auswählbar sein, so kontaktieren Sie bitte unser Helpcenter.
Alle weiteren öffentlichen Dienststellen/Einrichtungen, deren Aufgaben im Allgemeininteresse liegen und die keiner Gewinnerzielungsabsicht unterliegen, können mittels Abschluss einer kostenlosen Grundsatzvereinbarung Kunde der BBG werden. Dazu zählen:
- Länder
- Städte und Gemeinden
- Ausgegliederte Einrichtungen von Bund, Ländern oder Gemeinden
- Hochschulen
- Gesundheitsorganisationen
So werden Sie Kunde – in 3 Schritten!
- Schicken Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten sowie den Organisationsdaten an kundenmanagement@bbg.gv.at. Der zuständige Kundenbetreuer (Key Account Manager) wird mit Ihnen in Kontakt treten.
- Nach erfolgter Kontaktaufnahme wird Ihnen eine Eigenbeurteilung oder die Grundsatzvereinbarung zugesandt. Erst nach Abschluss der Grundsatzvereinbarung kann Ihre Organisation in unseren Systemen freigeschaltet werden.
- Nachdem die Grundsatzvereinbarung von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen um sich im BBG-Portal zu registrieren und danach den Zugriff auf die BBG-Anwendungen zu beantragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Grundsatzvereinbarung digital bzw. elektronisch signieren.
Helpcenter
Für Rückfragen zur Registrierung oder Unterstützung bei der Beantragung der Berechtigungen steht Ihnen gerne unser Helpcenter zur Verfügung.
Mo-Do 7:30-17:00
Fr. 7:30 – 15:00
Tel: +43 1 245 70-0
E-Mail: office(at)bbg.gv.at
Alternativ können Sie auch unser Anfrage-Tool im BBG-Portal nützen. So landet Ihre Anfrage direkt beim richtigen Ansprechpartner und Sie können den Status im Portal mitverfolgen.
Dateien zum Download
Grundsatzvereinbarung (Muster)
Eigenbeurteilung (Muster)
Informationsblatt Leistungsverrechnung
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