Information zur Lebensmittelbeschaffung über Rahmenvereinbarungen der BBG
Die BBG ist in ihrem zu verantwortenden Aufgabenbereich dazu verpflichtet, bei der Durchführung von Vergabeverfahren bestimmte Mindestkriterien gemäß naBe-Aktionsplan des BMK für die Lebensmittelbeschaffung des Bundes einzuhalten. Die Rahmenvereinbarungen der BBG ermöglichen daher naBe-konforme Abrufe durch die Dienststellen des Bundes, die sich innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche selbst zum naBe-Aktionsplan des BMK und dessen Umsetzung verpflichtet haben. Eine Ausschreibung nach den Kriterien des naBe-Aktionsplans ist nicht zwangsläufig mit der ausschließlichen Ausschreibung von BIO-Produkten gleichzustellen. Darüber hinaus berücksichtigen Ausschreibungen der BBG im Rahmen der Volumens- und Bedarfsbündelung auch Bedarfe von öffentlichen Auftraggebern, die nicht dem naBe-Aktionsplan unterliegen.
Folgende Kernaussagen können im Zusammenhang mit den Lebensmittelausschreibungen der BBG getroffen werden:
- naBe-Kriterien werden in allen Lebensmittelausschreibungen der BBG berücksichtigt.
- Die aktuell laufenden Ausschreibungen der BBG sind naBe-konform.
- naBe-Hinweise erfolgen bei Rahmenvereinbarungen im e-Shop der BBG.
- Ministerien beziehen Lebensmittel zum Teil über, aber nicht von der BBG.
- Das naBe-Monitoring wird weiterentwickelt.