Wichtiger Hinweis zur Direktvergabegrenze

Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde am 19. Mai 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 verlängert.

Demnach sind Direktvergaben zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert EUR 100.000 exkl. USt nicht erreicht. 

Die BGBl II Nr. 148/2023 ist hier abrufbar.

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